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   BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13   

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https://dejure.org/2014,7232
BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13 (https://dejure.org/2014,7232)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.2014 - 5 C 16.13 (https://dejure.org/2014,7232)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 2014 - 5 C 16.13 (https://dejure.org/2014,7232)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; LBG Berlin 2009 § 76 Abs. 5 Satz 3; LBhV Berlin 2009 § 6 Abs. 3 und 5; SGB V § 75 Abs. 3a Satz 2 und 3; VAG § 12 Abs. 1a und 1b Satz 1 Nr. 2 und Abs. 1c, § 12g; VVG § 193
    Aufwendungen, beihilfefähige -; Beihilfe, Leistungseinschränkungen -; Basistarif; Basistarifversicherte, unfreiwillige -; Beihilfe; Gebührenordnung für Ärzte; Gleichbehandlungsgebot; allgemeiner Gleichheitssatz; Grundsatz des Gesetzesvorbehalts; Höchstbetrag; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Aufwendungen, beihilfefähige -; Basistarif; Basistarifversicherte, unfreiwillige -; Beihilfe; Beihilfe, Leistungseinschränkungen -; Gebührenordnung für Ärzte; Gleichbehandlungsgebot; Grundsatz des Gesetzesvorbehalts; Höchstbetrag; Krankenversicherung, private -; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 75 Abs 3a S 2 SGB 5, § 75 Abs 3a S 3 SGB 5, § 6 Abs 3 BhV BE, § 6 Abs 5 S 1 BhV BE
    Basistarifklausel in Berliner Beihilfeverordnung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Basistarifklausel des § 6 Abs. 5 Beihilfeverordnung des Landes Berlin; Beihilfeleistungen für im Basistarif versicherte Beamte

  • rewis.io

    Basistarifklausel in Berliner Beihilfeverordnung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Basistarifklausel des § 6 Abs. 5 Beihilfeverordnung des Landes Berlin; Beihilfeleistungen für im Basistarif versicherte Beamte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Begrenzung der Beihilfe für im Basistarif krankenversicherte Beamte

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Begrenzung der Beihilfe für im Basistarif krankenversicherte Beamte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe für im Basistarif krankenversicherte Beamte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beihilfeverordnung des Landes Berlin - un die die Basistarifklausel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Begrenzung der Beihilfe für im Basistarif krankenversicherte Beamte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Begrenzung der Beihilfe für im Basistarif krankenversicherte Beamte

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    PKV-Basistarif - Diskriminierte Beamte

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Keine Begrenzung der Beihilfe für im Basistarif krankenversicherte Beamte

  • bista.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung von Beamten im privaten Basistarif

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13
    Nimmt der im Basistarif Versicherte ärztliche Leistungen auf der Grundlage der Gebührensätze seines Tarifs in Anspruch, die erheblich unter dem liegen, was für Privatpatienten üblicherweise abgerechnet wird, muss er befürchten, dass er die Behandlung, die er als Privatpatient im Normaltarif erhalten würde, nicht erfährt (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706, 814, 819, 832, 837/08 - BVerfGE 123, 186 ).

    Der Kontrahierungszwang der privaten Krankenversicherung wurde damit durch die jetzt in § 193 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vom 23. November 2007 (BGBl I S. 2631), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. September 2013 (BGBl I S. 3642), verankerte Krankenversicherungspflicht ergänzt (zur Entstehungsgeschichte BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706, 814, 819, 832, 837/08 - BVerfGE 123, 186 ; Sodan, NJW 2007, 1313 f.).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 und vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 m.w.N.).

    Dies gilt auch, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 19.07.2012 - 5 C 1.12

    Beihilfeausschluss; Ausschluss der Beihilfe; Ausschluss von Beihilfeansprüchen;

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13
    Dabei lässt der Senat dahingestellt, ob die von dem Beklagten versagte Erstattung von Aufwendungen schon deshalb zu beanstanden ist, weil es insoweit an einer dem verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalt, der auch im Beihilferecht Geltung beansprucht, genügenden gesetzlichen Ermächtigung fehlt (vgl. dazu Urteil vom 19. Juli 2012 - BVerwG 5 C 1.12 - BVerwGE 143, 363 = Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 42, jeweils Rn. 12 f. m.w.N.).

    Dies entspricht dem beamtenrechtlichen Grundsatz der Vorsorgefreiheit (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 613/06 - ZBR 2008, 318 m.w.N.), so dass eine Leistungskürzung aufgrund des vom Beamten gewählten Versicherungstarifs nicht als im derzeitigen Beihilfesystem bereits angelegt anzusehen ist (vgl. auch Urteil vom 19. Juli 2012 - BVerwG 5 C 1.12 - BVerwGE 143, 363 = Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 42, jeweils Rn. 14).

  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13
    Solange der Gesetzgeber am gegenwärtig praktizierten "Mischsystem" aus privat finanzierter Vorsorge und ergänzender Beihilfe festhält, ist daher eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes indiziert, wenn eine bestimmte Regelung die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit, dass notwendige und angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind, ohne zureichenden Grund verlässt (Urteil vom 2. April 2014 - BVerwG 5 C 40.12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13
    Sie kann jedoch ein Indiz für eine objektiv willkürliche Regelung oder das Fehlen eines nach Art und Gewicht hinreichenden Rechtfertigungsgrundes darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 BvR 2275/07 - ZOV 2009, 291 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 11153/12

    Beihilfe für im Basistarif privat Versicherte

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13
    ee) Ebenso wenig kann die geringere Erstattungshöhe mit der vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 15. März 2013 - 10 A 11153/12.OVG - juris Rn. 30) angeführten Erwägung begründet werden, der Basistarifversicherte habe auf einfache Weise die Möglichkeit, durch einen Hinweis auf sein geringeres Versicherungsniveau eine Absenkung der Honorarrechnung zu erwirken und damit beim Dienstherrn eine Ersparnis zu erzielen.
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 und vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13
    Soweit es sich um faktische Auswirkungen des § 6 Abs. 5 Satz 2 LBhV handelt, sind auch diese am allgemeinen Gleichheitssatz zu messen, weil diese ungleiche Auswirkung gerade auf die rechtliche Gestaltung zurückzuführen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Dezember 1968 - 2 BvE 1, 3, 5/67 - BVerfGE 24, 300 und Beschluss vom 9. August 1978 - 2 BvR 831/76 - BVerfGE 49, 148 ).
  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13
    Während also der im Normaltarif versicherte Beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Angehörige etwa bei ärztlichen Leistungen durchschnittlicher Schwierigkeit in der Regel den nach § 5 Abs. 2 GOÄ festgelegten Schwellenwert des 2, 3fachen Betrages (vgl. Urteil vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - BVerwGE 95, 117 = Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 5 S. 6) und in Ausnahmefällen sogar den Höchstwert des 3, 5fachen Betrages erstattet bekommt, erhielt der basistarifversicherte Beamte oder berücksichtigungsfähige Angehörige im hier maßgeblichen Behandlungszeitraum (Oktober 2009 bis März 2010) - wie aufgezeigt - höchstens den 1, 8fachen Betrag ersetzt.
  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13
    Soweit es sich um faktische Auswirkungen des § 6 Abs. 5 Satz 2 LBhV handelt, sind auch diese am allgemeinen Gleichheitssatz zu messen, weil diese ungleiche Auswirkung gerade auf die rechtliche Gestaltung zurückzuführen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Dezember 1968 - 2 BvE 1, 3, 5/67 - BVerfGE 24, 300 und Beschluss vom 9. August 1978 - 2 BvR 831/76 - BVerfGE 49, 148 ).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 613/06

    Keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung

  • BVerwG, 05.05.2010 - 2 C 12.10

    Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12

    Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe;

  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 2.12

    Beihilfefähigkeit; Aufwendungen; Arzneimittel; weitere Beihilfe;

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.85

    Anrechnung von allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln - über die zumutbare

  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 17.88

    Anrechnung - Eigenleistung - Private Krankenversicherung - Beihilfe

  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.16

    Absolventen des zweiten Bildungswegs; Anreiz; Attraktivität des Ausbildungsgangs;

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz kann in diesen Fällen schon dann angenommen werden, wenn für die Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BVerwG, Urteil vom 17. April 2014 - 5 C 16.13 - IÖD 2014, 153 ).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium durch Zulassung

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz kann in diesen Fällen schon dann angenommen werden, wenn für die Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BVerwG, Urteil vom 17. April 2014 - 5 C 16.13 - IÖD 2014, 153 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 1 L 113/18

    Ausschluss von Lehrkräften, die in der Qualifikationsphase des

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Normgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 -, juris Rn. 78; BVerwG, Urteile vom 17. April 2014 - 5 C 16.13 -, juris Rn. 10, und vom 29. März 2018, a. a. O. Rn. 33).

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz kann in diesen Fällen schon dann angenommen werden, wenn für die Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007, a. a. O. Rn. 79 m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 17. April 2014, a. a. O., und vom 29. März 2018, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 14 BV 13.470

    Der (weitgehende) Leistungsausschluss für persönliche Behandlungen durch nahe

    Solange der Gesetzgeber am gegenwärtig praktizierten "Mischsystem" aus privatfinanzierter Vorsorge und ergänzender Beihilfe festhält" ist daher eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes indiziert" wenn eine bestimmte Regelung die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit" dass notwendige und angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind, ohne zureichenden Grund verlässt (vgl. zum Ganzen BVerwG" U.v. 17.4.2014 - 5 C 16.13 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 12 B 10.13

    Altersrente; Gleichbehandlung; Ungleichbehandlung; Versorgungswerk der

    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt in diesen Fällen nicht vor, wenn für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3-7/05 - BVerfGE 122, 151, 188; BVerwG, Urteil vom 17. April 2014 - BVerwG 5 C 16.13 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 28.01.2019 - 3 K 757/18
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz kann in diesen Fällen schon dann angenommen werden, wenn für die Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können(Vgl. zu Vorstehendem insgesamt BVerwG, Urteil vom 17. April 2014 - 5 C 16.13 - IÖD 2014, 153 ) sowie Urteil vom 29.03.2018 -5 C 14/16-, juris).
  • VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 757/18

    Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes der Schulbuchausleihe; isolierte

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz kann in diesen Fällen schon dann angenommen werden, wenn für die Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können [Vgl. zu Vorstehendem insgesamt BVerwG, Urteil vom 17. April 2014 - 5 C 16.13 - IÖD 2014, 153 ) sowie Urteil vom 29.03.2018 -5 C 14/16-, juris].
  • VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122

    Berechnung des Altersteilzeitzuschlags; Teilzeitnettobesoldung; Ansatz von

    Ein Gleichheitsverstoß wäre in solchen Fällen nur dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung schlechthin nicht finden ließe, die Regelung also willkürlich erschiene (BVerwG, U.v. 17.4.2014 - 5 C 16.13 - juris Rn. 10).
  • VG Bayreuth, 10.10.2017 - B 5 K 17.197

    Zusammenfallen von Eigenbehalten in der Beihilfe und in der Krankenkasse

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Urteilen vom 17. April 2014 (5 C 16.13 und 5 C 40.13) im Fall von beihilfeberechtigten Versorgungsempfängern des Bundes sowie des Landes Berlin unter anderem festgestellt, dass eine Beihilfegewährung in Abhängigkeit vom Leistungsumfang des vom Beamten gewählten Versicherungstarifs - mit Ausnahme der 100% Begrenzung - dem derzeitigen Beihilfesystem fremd sei.
  • VG Ansbach, 12.07.2018 - AN 1 K 17.01348

    Festsetzung der Belastungsgrenze bei der Beihilfe - Keine Addition der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Urteilen vom 17. April 2014 (5 C 16.13 und 5 C 40.13) im Fall von beihilfeberechtigten Versorgungsempfängern des Bundes sowie des Landes Berlin unter anderem festgestellt, dass eine Beihilfegewährung in Abhängigkeit vom Leistungsumfang des vom Beamten gewählten Versicherungstarifs - mit Ausnahme der 100% Begrenzung - dem derzeitigen Beihilfesystem fremd sei.
  • VG Freiburg, 02.05.2016 - 6 K 1017/14

    Zur Abstufung der Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht nach

  • VG Köln, 27.11.2019 - 1 K 6626/17
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